Pflegeleistungen 2026: Die Beträge im Überblick
Pflegegeld, Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag und mehr: Diese Beträge gelten aktuell je Pflegegrad.
Diese Beträge gelten, bis ein neues Gesetz sie ändert. Zu den Plänen für 2027 lesen Sie den Beitrag Pflegereform 2027.
Pflege zu Hause, monatlich
- Pflegegeld (Pflege durch Angehörige oder Freunde): Pflegegrad 2: 347 €, Pflegegrad 3: 599 €, Pflegegrad 4: 800 €, Pflegegrad 5: 990 €.
- Pflegesachleistung (Pflege durch einen Pflegedienst): Pflegegrad 2: 796 €, Pflegegrad 3: 1.497 €, Pflegegrad 4: 1.859 €, Pflegegrad 5: 2.299 €.
- Entlastungsbetrag für Betreuung und Entlastung im Alltag: 131 € ab Pflegegrad 1.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 €.
Pro Jahr
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 €, zum Beispiel wenn die Pflegeperson Urlaub braucht oder ausfällt. Ab Pflegegrad 2.
- Wohnraumanpassung: Zuschuss bis zu 4.180 € je Maßnahme.
So nutzen Sie die Zahlen
Pflegegeld und Pflegesachleistung lassen sich kombinieren. Wie viel Sie bekommen, hängt davon ab, wer pflegt. Ihre persönliche Rechnung zeigt der Pflegerechner, ohne Anmeldung und in unter einer Minute.
Quellen
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Stand: 12. Oktober 2026. Diese Seite gibt allgemeine Informationen nach dem Sozialgesetzbuch XI und ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind der Bescheid Ihrer Pflegekasse und die geltenden Gesetze.