Pflegegrad-Selbstcheck
Elf kurze Fragen zeigen, in welchen Bereichen Hilfe nötig ist. Das Ergebnis ist eine Orientierung und ein Notizblatt für Antrag und Begutachtung. Einen Pflegegrad legt allein der Medizinische Dienst fest.
- Der Selbstcheck ersetzt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst nicht und nennt bewusst keinen Pflegegrad.
- Ihre Antworten bleiben auf Ihrem Gerät und werden nicht gespeichert oder übertragen.
- Antworten Sie für einen normalen Tag der pflegebedürftigen Person, auch wenn es schlechte Tage gibt.
Ihr Ergebnis
Die Einordnung ist grob. Entscheidend ist die Begutachtung, bei der auch Häufigkeit, Dauer und Beispiele zählen.
Notizblatt für Antrag und Begutachtung
Das können Sie jetzt tun
Antrag stellen
Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt. So geht es: Pflegegrad beantragen.
Pflegetagebuch führen
Ein bis zwei Wochen aufschreiben, wobei Hilfe nötig ist. Dieses Notizblatt ist ein guter Start. Tipps: Begutachtung vorbereiten.
Leistungen ansehen
Was die Pflegekasse zahlt, zeigt der Pflegerechner.
Stand: 12. Oktober 2026. Diese Seite gibt allgemeine Informationen nach dem Sozialgesetzbuch XI und ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind der Bescheid Ihrer Pflegekasse und die geltenden Gesetze.