Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vorbereiten
Die Begutachtung entscheidet über den Pflegegrad. Mit guter Vorbereitung gelingt es, den Alltag so zu beschreiben, wie er wirklich ist.
- Die Begutachtung dauert oft 30 bis 60 Minuten und findet meist zu Hause statt.
- Bewertet wird nicht die Diagnose, sondern wie selbstständig die Person im Alltag ist.
- Eine vertraute Person sollte dabei sein und ergänzen dürfen.
Wer kommt und was wird begutachtet?
Eine Pflegefachkraft oder ein Arzt des Medizinischen Dienstes besucht die pflegebedürftige Person, bei privat Versicherten ein Gutachter von Medicproof. Der Termin wird vorher angekündigt. Begutachtet wird, wie selbstständig die Person in sechs Bereichen ist:
- Mobilität (zum Beispiel Aufstehen, Gehen, Treppen)
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (zum Beispiel Orientierung, Gespräche verstehen)
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (zum Beispiel Unruhe, Ängste)
- Selbstversorgung (Waschen, Anziehen, Essen, Toilette)
- Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen (zum Beispiel Medikamente, Arztbesuche)
- Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte
Die Bereiche zählen unterschiedlich stark. Am meisten Gewicht hat die Selbstversorgung.
So bereiten Sie sich vor
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Ein Pflegetagebuch führen
Notieren Sie ein bis zwei Wochen, bei welchen Tätigkeiten Hilfe nötig ist, wie lange sie dauert und was nicht allein klappt. Auch nächtliche Hilfe und Beaufsichtigung gehören hinein. Mit unserem Selbstcheck bekommen Sie eine Gliederung, die Sie ausdrucken können.
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Unterlagen bereitlegen
Arztberichte, Entlassbriefe, Medikamentenplan, Liste der Hilfsmittel, frühere Gutachten und Bescheide.
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Fragen aufschreiben
Alles, was Sie dem Gutachter sagen oder fragen wollen, gehört auf einen Zettel. Im Gespräch geht Wichtiges schnell unter.
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Jemanden dazuholen
Pflegende Angehörige kennen den Alltag am besten. Wenn möglich, sind sie beim Termin dabei und ergänzen, was die pflegebedürftige Person nicht erwähnt.
Am Tag der Begutachtung
- Schildern Sie den normalen Alltag, auch die schlechten Tage. Beschönigen Sie nichts, übertreiben Sie aber auch nicht.
- Nennen Sie konkrete Beispiele: „Beim Duschen stützen wir sie, weil sie unsicher steht.“
- Zeigen Sie Hilfsmittel wie Rollator, Duschhocker oder Inkontinenzmaterial.
- Wenn der Termin nicht passt, melden Sie sich rechtzeitig und vereinbaren einen neuen.
Nach der Begutachtung
Mit dem Bescheid der Pflegekasse bekommen Sie das Gutachten. Lesen Sie es in Ruhe: Stimmen die Beschreibungen? Wenn nicht, können Sie innerhalb von einem Monat nach Zustellung des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen und die Begründung nachreichen. Bei einer späteren Verschlechterung ist jederzeit ein neuer Antrag auf einen höheren Pflegegrad möglich. Mehr zum Ablauf finden Sie im Ratgeber Pflegegrad beantragen.
Stand: 12. Oktober 2026. Diese Seite gibt allgemeine Informationen nach dem Sozialgesetzbuch XI und ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind der Bescheid Ihrer Pflegekasse und die geltenden Gesetze.