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Pflegeberatung: Anspruch und Anlaufstellen

Pflege ist ein Thema mit vielen Regeln. Sie haben Anspruch darauf, dass Ihnen jemand den Weg erklärt.

Das steht Ihnen zu
  • Individuelle Pflegeberatung durch die Pflegekasse (§ 7a SGB XI), für Versicherte kostenfrei.
  • Nach einem Antrag auf Leistungen muss die Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen einen Beratungstermin anbieten (§ 7b SGB XI), auf Wunsch auch zu Hause.

Wo Sie Beratung bekommen

  • Bei Ihrer Pflegekasse: Fragen Sie nach der Pflegeberaterin oder dem Pflegeberater.
  • In Pflegestützpunkten und kommunalen Beratungsstellen: Fragen Sie bei Ihrer Stadt oder Ihrem Kreis nach.
  • Bei uns: Wir erklären Ihnen am Telefon, welche Leistungen infrage kommen und was Sie für den Antrag vorbereiten sollten.

Was eine gute Beratung klärt

  • Welcher Pflegegrad ist realistisch und wie läuft der Antrag?
  • Welche Leistungen gibt es: Pflegegeld, Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Hilfsmittel?
  • Welche Hilfen im Alltag und bei Umbauten sind möglich?
  • Wer kann entlasten, wenn Angehörige eine Pause brauchen?

Beratungsbesuch bei Pflegegeld

Wer Pflegegeld bekommt, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch in der eigenen Wohnung in Anspruch nehmen (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Das ist keine Kontrolle, sondern dient der Unterstützung der pflegenden Angehörigen. Im Pflegegrad 2 und 3 findet er halbjährlich statt, im Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Im Pflegegrad 1 besteht ein Anspruch auf einen halbjährlichen Besuch. Durchgeführt wird er von zugelassenen Pflegediensten und anerkannten Beratungsstellen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie dazu Fragen haben.

Pflegekurse für Angehörige

Pflegekassen bieten Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtlich Pflegende an. Dort lernen Sie praktische Handgriffe und bekommen Tipps zur eigenen Entlastung. Die Kurse sind für Versicherte kostenfrei (§ 45 SGB XI). Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach Terminen.

So nutzen Sie die Beratung gut

  1. Situation aufschreiben

    Was klappt, was nicht? Das Selbstcheck-Blatt hilft beim Sortieren.

  2. Zahlen kennen

    Mit dem Pflegerechner sehen Sie vorab, welche Beträge zu erwarten sind.

  3. Fragen mitbringen

    Fragen Sie nach allem, was unklar ist. Gute Beratung nimmt sich dafür Zeit.

Wir helfen bei Anträgen und allen Fragen

Sie müssen das nicht allein klären. Rufen Sie uns an oder lassen Sie sich zurückrufen.

Jetzt anrufen Rückruf vereinbaren

Weitere Hilfen

  • Pflege aktuell: Neues aus der Pflege
  • Pflegegrad beantragen
  • Begutachtung vorbereiten
  • Pflegegrad-Selbstcheck
  • Pflegerechner: Was zahlt die Pflegekasse?

Stand: 12. Oktober 2026. Diese Seite gibt allgemeine Informationen nach dem Sozialgesetzbuch XI und ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind der Bescheid Ihrer Pflegekasse und die geltenden Gesetze.

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