Pflegeberatung: Anspruch und Anlaufstellen
Pflege ist ein Thema mit vielen Regeln. Sie haben Anspruch darauf, dass Ihnen jemand den Weg erklärt.
- Individuelle Pflegeberatung durch die Pflegekasse (§ 7a SGB XI), für Versicherte kostenfrei.
- Nach einem Antrag auf Leistungen muss die Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen einen Beratungstermin anbieten (§ 7b SGB XI), auf Wunsch auch zu Hause.
Wo Sie Beratung bekommen
- Bei Ihrer Pflegekasse: Fragen Sie nach der Pflegeberaterin oder dem Pflegeberater.
- In Pflegestützpunkten und kommunalen Beratungsstellen: Fragen Sie bei Ihrer Stadt oder Ihrem Kreis nach.
- Bei uns: Wir erklären Ihnen am Telefon, welche Leistungen infrage kommen und was Sie für den Antrag vorbereiten sollten.
Was eine gute Beratung klärt
- Welcher Pflegegrad ist realistisch und wie läuft der Antrag?
- Welche Leistungen gibt es: Pflegegeld, Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Hilfsmittel?
- Welche Hilfen im Alltag und bei Umbauten sind möglich?
- Wer kann entlasten, wenn Angehörige eine Pause brauchen?
Beratungsbesuch bei Pflegegeld
Wer Pflegegeld bekommt, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch in der eigenen Wohnung in Anspruch nehmen (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Das ist keine Kontrolle, sondern dient der Unterstützung der pflegenden Angehörigen. Im Pflegegrad 2 und 3 findet er halbjährlich statt, im Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Im Pflegegrad 1 besteht ein Anspruch auf einen halbjährlichen Besuch. Durchgeführt wird er von zugelassenen Pflegediensten und anerkannten Beratungsstellen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie dazu Fragen haben.
Pflegekurse für Angehörige
Pflegekassen bieten Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtlich Pflegende an. Dort lernen Sie praktische Handgriffe und bekommen Tipps zur eigenen Entlastung. Die Kurse sind für Versicherte kostenfrei (§ 45 SGB XI). Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach Terminen.
So nutzen Sie die Beratung gut
Situation aufschreiben
Was klappt, was nicht? Das Selbstcheck-Blatt hilft beim Sortieren.
Zahlen kennen
Mit dem Pflegerechner sehen Sie vorab, welche Beträge zu erwarten sind.
Fragen mitbringen
Fragen Sie nach allem, was unklar ist. Gute Beratung nimmt sich dafür Zeit.
Stand: 12. Oktober 2026. Diese Seite gibt allgemeine Informationen nach dem Sozialgesetzbuch XI und ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind der Bescheid Ihrer Pflegekasse und die geltenden Gesetze.