Pflegereform 2027: Was sich voraussichtlich ändert
Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 das Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen. Was bisher geplant ist und was das für Sie bedeutet.
Wichtig: Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) ist bisher nur ein Gesetzentwurf. Das Bundeskabinett hat ihn am 30. September 2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, und der Text kann sich noch ändern. Bis dahin gilt das heutige Recht.
Was für Pflegebedürftige geplant ist
- Pflegegeld und Sachleistungen für die häusliche Pflege sollen in den Pflegegraden 2 bis 5 steigen. Die genauen Beträge stehen erst mit dem beschlossenen Gesetz fest. In Übersichten zum Entwurf werden beim Pflegegeld 380 € (Pflegegrad 2), 630 € (Pflegegrad 3), 890 € (Pflegegrad 4) und 1.080 € (Pflegegrad 5) im Monat genannt, bisher sind es 347, 599, 800 und 990 €.
- Ein Sozialraumbudget soll ab Pflegegrad 2 den bisherigen Entlastungsbetrag (131 € im Monat) ersetzen. Für Pflegebedürftige bis 25 Jahre sind bis zu 300 € im Monat vorgesehen. Berichten zufolge sind für alle anderen 175 € im Monat geplant. In Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag entfallen.
- Ein Überbrückungsbudget soll helfen, wenn die Pflegeperson unerwartet ausfällt, zum Beispiel für Notdienste in der ambulanten Pflege oder für Kurzzeitpflege.
- Die Begutachtung für die Pflegegrade 1 bis 3 soll angepasst werden. Wer schon einen Pflegegrad hat, soll Bestandsschutz erhalten. Außerdem soll bei der Begutachtung stärker geprüft werden, ob eine Rehabilitation den Pflegebedarf senken kann („Reha vor Pflege“).
- Neu geplant sind eine fachliche Pflegebegleitung für häusliche Pflegehaushalte, ein Check-up für Menschen ab 60 Jahren und ein digitales „Pflege-Cockpit“, das Anträge und Informationen an einer Stelle bündeln soll.
- Ab 2029 sollen die Leistungsbeträge jedes Jahr entsprechend der Kerninflationsrate steigen.
Was bei den Beiträgen geplant ist
- Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung soll bei 3,6 Prozent bleiben.
- Der Beitragszuschlag für Mitglieder ohne Kinder soll ab dem 1. Januar 2027 um 0,3 Punkte auf 0,9 Prozent steigen. Die Beitragsbemessungsgrenze soll steigen.
- Ab dem 1. Januar 2028 ist ein Zuschlag von 0,52 Prozent für die bisher beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten und Lebenspartnern geplant. Es soll Ausnahmen geben, zum Beispiel für häuslich pflegende Angehörige.
- Die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige sollen weiterhin vollständig übernommen werden.
Wie es weitergeht
Nach dem Kabinettsbeschluss beraten Bundestag und Bundesrat über den Entwurf. Parallel soll eine Pflegestrukturkommission Vorschläge für weitere Reformen erarbeiten, unter anderem zu den Eigenanteilen im Pflegeheim. Ein weiteres Reformgesetz wird für Mitte 2027 angestrebt. Wir aktualisieren diese Seite, sobald es neue Beschlüsse gibt.
Was heißt das für Sie?
- Heute gilt unverändert das aktuelle Recht. Der Pflegerechner rechnet mit den Beträgen von heute (Stand 01.01.2026).
- Wenn Sie einen Pflegegrad brauchen, warten Sie nicht auf die Reform. Leistungen gibt es frühestens ab dem Tag der Antragstellung. Wie der Antrag funktioniert, lesen Sie im Ratgeber.
- Haben Sie Fragen zu Ihrer Situation? Wir erklären Ihnen gern am Telefon, was für Sie gilt.
Quellen
- Bundesgesundheitsministerium: Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz (öffnet in neuem Tab)
- Bundesregierung: Im Kabinett beschlossen, Pflegeneuordnungsgesetz (öffnet in neuem Tab)
- Bundesgesundheitsministerium: Stand des Gesetzgebungsverfahrens (PNOG) (öffnet in neuem Tab)
- Allianz: Pflegereform 2027, geplante Änderungen (Übersicht zu Beträgen, nicht amtlich) (öffnet in neuem Tab)
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Stand: 13. Oktober 2026. Diese Seite gibt allgemeine Informationen nach dem Sozialgesetzbuch XI und ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind der Bescheid Ihrer Pflegekasse und die geltenden Gesetze.