Zum Inhalt springen
Pflegedienst Balance
PflegerechnerAnfrageLeistungenÜber unsFragenKontakt
02325 5876937

Pflegereform 2027: Was sich voraussichtlich ändert

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 das Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen. Was bisher geplant ist und was das für Sie bedeutet.

13. Oktober 2026Gesetz

Wichtig: Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) ist bisher nur ein Gesetzentwurf. Das Bundeskabinett hat ihn am 30. September 2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, und der Text kann sich noch ändern. Bis dahin gilt das heutige Recht.

Was für Pflegebedürftige geplant ist

  • Pflegegeld und Sachleistungen für die häusliche Pflege sollen in den Pflegegraden 2 bis 5 steigen. Die genauen Beträge stehen erst mit dem beschlossenen Gesetz fest. In Übersichten zum Entwurf werden beim Pflegegeld 380 € (Pflegegrad 2), 630 € (Pflegegrad 3), 890 € (Pflegegrad 4) und 1.080 € (Pflegegrad 5) im Monat genannt, bisher sind es 347, 599, 800 und 990 €.
  • Ein Sozialraumbudget soll ab Pflegegrad 2 den bisherigen Entlastungsbetrag (131 € im Monat) ersetzen. Für Pflegebedürftige bis 25 Jahre sind bis zu 300 € im Monat vorgesehen. Berichten zufolge sind für alle anderen 175 € im Monat geplant. In Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag entfallen.
  • Ein Überbrückungsbudget soll helfen, wenn die Pflegeperson unerwartet ausfällt, zum Beispiel für Notdienste in der ambulanten Pflege oder für Kurzzeitpflege.
  • Die Begutachtung für die Pflegegrade 1 bis 3 soll angepasst werden. Wer schon einen Pflegegrad hat, soll Bestandsschutz erhalten. Außerdem soll bei der Begutachtung stärker geprüft werden, ob eine Rehabilitation den Pflegebedarf senken kann („Reha vor Pflege“).
  • Neu geplant sind eine fachliche Pflegebegleitung für häusliche Pflegehaushalte, ein Check-up für Menschen ab 60 Jahren und ein digitales „Pflege-Cockpit“, das Anträge und Informationen an einer Stelle bündeln soll.
  • Ab 2029 sollen die Leistungsbeträge jedes Jahr entsprechend der Kerninflationsrate steigen.

Was bei den Beiträgen geplant ist

  • Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung soll bei 3,6 Prozent bleiben.
  • Der Beitragszuschlag für Mitglieder ohne Kinder soll ab dem 1. Januar 2027 um 0,3 Punkte auf 0,9 Prozent steigen. Die Beitragsbemessungsgrenze soll steigen.
  • Ab dem 1. Januar 2028 ist ein Zuschlag von 0,52 Prozent für die bisher beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten und Lebenspartnern geplant. Es soll Ausnahmen geben, zum Beispiel für häuslich pflegende Angehörige.
  • Die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige sollen weiterhin vollständig übernommen werden.

Wie es weitergeht

Nach dem Kabinettsbeschluss beraten Bundestag und Bundesrat über den Entwurf. Parallel soll eine Pflegestrukturkommission Vorschläge für weitere Reformen erarbeiten, unter anderem zu den Eigenanteilen im Pflegeheim. Ein weiteres Reformgesetz wird für Mitte 2027 angestrebt. Wir aktualisieren diese Seite, sobald es neue Beschlüsse gibt.

Was heißt das für Sie?

  • Heute gilt unverändert das aktuelle Recht. Der Pflegerechner rechnet mit den Beträgen von heute (Stand 01.01.2026).
  • Wenn Sie einen Pflegegrad brauchen, warten Sie nicht auf die Reform. Leistungen gibt es frühestens ab dem Tag der Antragstellung. Wie der Antrag funktioniert, lesen Sie im Ratgeber.
  • Haben Sie Fragen zu Ihrer Situation? Wir erklären Ihnen gern am Telefon, was für Sie gilt.

Quellen

  • Bundesgesundheitsministerium: Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz (öffnet in neuem Tab)
  • Bundesregierung: Im Kabinett beschlossen, Pflegeneuordnungsgesetz (öffnet in neuem Tab)
  • Bundesgesundheitsministerium: Stand des Gesetzgebungsverfahrens (PNOG) (öffnet in neuem Tab)
  • Allianz: Pflegereform 2027, geplante Änderungen (Übersicht zu Beträgen, nicht amtlich) (öffnet in neuem Tab)

Alle Beiträge in Pflege aktuell

Wir helfen bei Anträgen und allen Fragen

Sie müssen das nicht allein klären. Rufen Sie uns an oder lassen Sie sich zurückrufen.

Jetzt anrufen Rückruf vereinbaren

Weitere Hilfen

  • Pflege aktuell: Neues aus der Pflege
  • Pflegegrad beantragen
  • Begutachtung vorbereiten
  • Pflegegrad-Selbstcheck
  • Pflegeberatung
  • Pflegerechner: Was zahlt die Pflegekasse?

Stand: 13. Oktober 2026. Diese Seite gibt allgemeine Informationen nach dem Sozialgesetzbuch XI und ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind der Bescheid Ihrer Pflegekasse und die geltenden Gesetze.

Pflegedienst Balance
Herzogstraße 8, 44651 Herne Telefon: 02325 5876937
Pflege anfragen Pflegerechner Leistungen Über uns Kontakt Karriere (Stellenangebote)
Pflege aktuell Pflegegrad beantragen Begutachtung vorbereiten Pflegegrad-Selbstcheck Pflegeberatung
Impressum Datenschutz Barrierefreiheit

© 2026 Pflegedienst Balance UG (haftungsbeschränkt). Webdesign und Entwicklung: Hensel Digital Nexus (öffnet in neuem Tab)

Anrufen WhatsApp
Digitaler Assistent Feste Antworten, keine KI

Ich bin eine illustrierte Figur mit festen Antworten, keine KI und keine echte Person. Es gibt kein Eingabefeld, Ihre Auswahl bleibt auf Ihrem Gerät.

Ihre Privatsphäre

Wir möchten diese Website verbessern und dafür mit Ihrer Einwilligung Google Analytics nutzen. Außerdem können Sie eine Karte von Google Maps laden. Die Einwilligung ist freiwillig. Ohne sie wird nichts davon geladen, die Website funktioniert vollständig. Ihre Auswahl können Sie jederzeit über „Datenschutz-Einstellungen“ im Seitenfuß ändern. Datenschutzerklärung · Impressum

Speichert diese Auswahl in Ihrem Browser und, nur auf Ihren Klick, die Einstellung zu Animationen. Zum Nachweis Ihrer Entscheidung protokollieren wir sie anonym auf unserem Server (Zeitpunkt, Auswahl und eine Zufalls-ID, ohne IP-Adresse), 3 Jahre lang. Es werden keine Cookies gesetzt.

Zeigt uns anonymisiert, welche Seiten besucht werden. Anbieter: Google Ireland Limited, Irland. Es werden Cookies gesetzt und Daten können an Google in die USA übermittelt werden. Speicherdauer der Cookies: bis zu 2 Jahre.

Zeigt unseren Standort auf einer Karte. Dabei wird Ihre IP-Adresse an Google übertragen und Google kann Cookies setzen.

Ihre Einwilligungs-ID (für Auskunft oder Löschung):