Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt
Ohne Antrag zahlt die Pflegeversicherung nichts. Der Antrag ist einfacher, als viele denken, und er kann zunächst ganz formlos gestellt werden.
- Der erste Antrag braucht kein Formular. Ein Anruf oder eine kurze Nachricht an die Pflegekasse genügt.
- Leistungen gibt es frühestens ab der Antragstellung (§ 33 SGB XI). Deshalb lohnt es sich, nicht zu warten, bis alle Unterlagen beisammen sind.
- Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in der Pflegeversicherung versichert war.
In sechs Schritten zum Pflegegrad
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Die richtige Stelle finden
Zuständig ist die Pflegekasse. Sie gehört zur Krankenkasse der pflegebedürftigen Person. Wer privat versichert ist, wendet sich an das private Versicherungsunternehmen.
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Den Antrag formlos stellen
Rufen Sie an oder schreiben Sie kurz: „Ich beantrage Leistungen aus der Pflegeversicherung.“ Nennen Sie Name, Adresse und Versichertennummer. Notieren Sie sich Datum und Gesprächspartner.
Angehörige können den Antrag mit Vollmacht der pflegebedürftigen Person stellen.
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Das Antragsformular ausfüllen
Die Pflegekasse schickt Ihnen ein Formular. Legen Sie, soweit vorhanden, Arztberichte, Entlassbriefe und den Medikamentenplan bei. Ein Pflegetagebuch hilft, den Alltag genau zu beschreiben.
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Beratung nutzen
Die Pflegekasse muss Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach dem Antrag einen Beratungstermin anbieten (§ 7b SGB XI). Sie können sich auch an einen Pflegestützpunkt oder an uns wenden.
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Begutachtung abwarten
Der Medizinische Dienst prüft, wie selbstständig die Person im Alltag ist. Meist kommt eine Gutachterin oder ein Gutachter zu Ihnen nach Hause. Wie Sie sich vorbereiten, lesen Sie in unserem Ratgeber zur Begutachtung.
Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang entscheiden. Bei Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt, im Hospiz oder bei palliativer Versorgung gelten kürzere Fristen. Überschreitet die Kasse die Frist, zahlt sie in der Regel 70 Euro für jede begonnene Woche der Verspätung (§ 18 SGB XI).
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Bescheid prüfen, bei Bedarf widersprechen
Sie erhalten einen Bescheid mit dem Pflegegrad (1 bis 5) und das Gutachten. Prüfen Sie, ob die Beschreibung zur Realität passt. Stimmt etwas nicht, können Sie innerhalb von einem Monat nach Zustellung schriftlich Widerspruch einlegen. Die Begründung dürfen Sie nachreichen.
Verschlechtert sich der Zustand später, können Sie jederzeit einen Antrag auf einen höheren Pflegegrad stellen.
Was Sie danach bekommen können
Je nach Pflegegrad stehen zum Beispiel Pflegegeld, Pflegesachleistung, der Entlastungsbetrag und Zuschüsse für Pflegehilfsmittel zu. Was das konkret in Euro bedeutet, zeigt Ihnen unser Pflegerechner in zwei Fragen, ohne dass Sie Daten eingeben müssen.
Typische Fragen
Muss ich das Formular sofort komplett ausfüllen?
Nein. Zuerst zählt, dass der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist. Das Formular können Sie danach in Ruhe ausfüllen, bei Fragen helfen wir.
Was, wenn die Pflegekasse einen niedrigeren Pflegegrad festlegt?
Dann lohnt sich ein Blick ins Gutachten und gegebenenfalls ein Widerspruch. Die Frist beträgt einen Monat, deshalb sollten Sie sich früh Hilfe holen.
Stand: 12. Oktober 2026. Diese Seite gibt allgemeine Informationen nach dem Sozialgesetzbuch XI und ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind der Bescheid Ihrer Pflegekasse und die geltenden Gesetze.